Aufgaben des Gutachterausschusses

Aufgaben

Der Gutachterausschuss hat eine besondere Stellung innerhalb der öffentlichen Verwaltung. Er ist zwar auf kommunaler Ebene angesiedelt, jedoch aufgrund seiner Aufgaben nicht Teil der üblichen Verwaltungsorganisation. Der Gutachterausschuss arbeitet unabhängig und ist nicht weisungsgebunden.


Rechtsgrundlage bilden die §§ 192 ff. BauGB sowie die Verordnung der Landesregierung über die Gutachterausschüsse,
Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch
(Gutachterausschussverordnung - GuAVO).


Die vielfältigen Aufgaben des Gutachterausschusses lassen sich in drei Aufgabenblöcke zusammenfassen.

  1. 1
    Der Gutachterausschuss erstattet Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken, welche innerhalb seines Zuständigkeitsgebietes liegen, entsprechend den Vorgaben des § 193 Abs. 1 BauGB.
  2. 2
    Der Gutachterausschuss führt eine Kaufpreissammlung, wertet sie aus und ermittelt Bodenrichtwerte. Die Bodenrichtwerte sind mindestens auf das Ende eines jeden geraden Kalenderjahres bis zum 30. Juni des folgenden Jahres zu ermitteln und zu veröffentlichen.
  3. 3
    Ferner ermittelt der Gutachterausschuss die sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten. Hierzu zählen insbesondere Kapitalisierungszinssätze, mit denen die Verkehrswerte von Grundstücken im Durchschnitt marktüblich verzinst werden (Liegenschaftszinssätze), Faktoren zur Anpassung der Sachwerte an die jeweilige Lage auf dem Grundstücksmarkt (Sachwertfaktoren), Umrechnungskoeffizienten für das Wertverhältnis von sonst gleichartigen Grundstücken sowie Vergleichsfaktoren für bebaute Grundstücke, insbesondere bezogen auf eine Raum- oder Flächeneinheit der baulichen Anlage (Gebäudefaktor) oder auf den nachhaltig erzielbaren jährlichen Ertrag (Ertragsfaktor).
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