Zur Freude des Gutachterausschusses beschäftigt sich eine breite Mehrheit der Bevölkerung im Zuge der Grundsteuerreform mit dem Thema Bodenrichtwertkarten. So hatte die Geschäftsstelle zahlreiche Nachfragen und Einwendungen in den letzten Monaten zu bearbeiten.

Aufgrund dieser Rückmeldungen konnten Fehler in den Bodenrichtwertkarten erkannt und zwischenzeitlich behoben werden. Da es sich um Fehler handelt, fließen diese Änderungen nicht in die kommenden Bodenrichtwertkarten ein, sondern es wurden die Bodenrichtwertkarten zum Stichtag 01.01.2022 entsprechend korrigiert.

Die Daten werden in den nächsten ein bis zwei Wochen auch zu BORIS-BW übertragen, so dass auch dort die aktuellen Daten hinterlegt sein werden. Änderungen in BORIS-BW werden auch dem Finanzamt mitgeteilt.

Folgende Bodenrichtwertkarten sind von den Korrekturen betroffen:

  • Altbulach
  • Alzenberg
  • Calw - Nord
  • Calw - Süd
  • Calw - Zentrum
  • Enzklösterle
  • Gechingen
  • Herrenalb
  • Hirsau
  • Holzbronn
  • Kapfenhardt
  • Liebelsberg
  • Liebenzell
  • Monakam
  • Neuweiler
  • Oberhaugstett
  • Rötenbach
  • Schwarzenberg
  • Simmozheim
  • Stammheim
  • Stammheim - Nord
  • Unterreichenbach
  • Wimberg

Die aktuellen Bodenrichtwertkarten sind hier auf der Homepage des Gutachterausschusses als PDF-Dokument abrufbar: Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022

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