Am 8. August erfolgte im Schwarzwälder Boten sowie in der Stuttgarter Zeitung eine große Berichterstattung zur Grundsteuerreform und zu den Bodenrichtwerten. Die Presse hat unsere „Schömberger Erklärung“ vom
Große landesweite Berichterstattung zur Grundsteuerreform
Die Berichterstattung im Schwarzwälder Boten zur rückwirkenden Korrektur der Bodenrichtwerte und der sogenannten „Schömberger Erklärung“ ist landesweit auf Beachtung gestoßen. Die Redakteurin Landespolitik der Stuttgarter Zeitung Bärbel Krauß
Leitfaden: Wie können Grundstückseigentümer erkennen, ob sie von der Korrektur betroffen sind?
Der Gutachterausschuss hat am 13.06.2023 eine rückwirkende Korrektur der für die Grundsteuer relevanten Bodenrichtwerte zum Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 beschlossen. Unser ausführlicher Leitfaden nimmt Sie an die Hand und führt
Gutachterausschuss beschließt neue Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023
Nach eingehenden Vorberatungen in kleineren Arbeitsgruppen hat der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Stadt Calw in seiner beschlussfassenden Sitzung am 13.06.2023 neue Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023 beschlossen.Entsprechend des Beschlusses
Schömberger Erklärung
Schömberger erklärung zur korrektur bzw. fehlerberichtigung der bodenrichtwertkarten zum stichtag 01.01.2022PräambelDie Fusion der Gutachterausschüsse Althengstett, Bad Herrenalb, Bad Liebenzell, Bad Teinach-Zavelstein, Bad Wildbad, Calw, Dobel, Enzklösterle, Gechingen, Höfen
Gutachterausschuss berät Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023
In den vergangenen zwei Wochen hat sich der Gutachterausschuss in fünf Arbeitsgruppen zur Vorberatung der Bodenrichtwerte und der Bodenrichtwertkarten zum Stichtag 01.01.2023 getroffen. Die finale Beschlussfassung wird in
Große Berichterstattung im Schwarzwälder Boten:
Am 4. April berichtete der Schwarzwälder Bote ganzseitig in der Rubrik "Nordschwarzwald" über Probleme bei den Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheiden. Redakteurin Verena Parage besuchte im Rahmen ihrer Recherchen den
Einfach erklärt: Der Grundsteuerwert- und der Grundsteuermess-Bescheid
Die Bürgerinnen und Bürger sollten bis Anfang 2024 den Grundsteuerwertbescheid und den Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt erwarten. Im nachstehenden Youtube-Video des Finanzministeriums werden die relevanten Details erläutert.
Fehler in den Bodenrichtwertkarten korrigiert
Zur Freude des Gutachterausschusses beschäftigt sich eine breite Mehrheit der Bevölkerung im Zuge der Grundsteuerreform mit dem Thema Bodenrichtwertkarten. So hatte die Geschäftsstelle zahlreiche Nachfragen und Einwendungen in
Bodenwertgutachten zum Nachweis eines niedrigeren tatsächlichen Grundstückwerts
Bodenrichtwerte sind nach § 196 Abs. 1 Satz 3 BauGB durchschnittliche stichtagsbezogene Lagewerte des Bodens für „nach Art und Maß der Nutzung weitgehend“ übereinstimmende Gebiete (Bodenrichtwertzonen). Für einzelne