Nach eingehenden Vorberatungen in kleineren Arbeitsgruppen hat der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Stadt Calw in seiner beschlussfassenden Sitzung am 13.06.2023 neue Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023 beschlossen.

Entsprechend des Beschlusses werden die Bodenrichtwerte für gemischte Bauflächen und Wohnbauflächen auf Basis der Auswertung der Kaufverträge in Abhängigkeit vom aktuellen Bodenrichtwertniveau erhöht. Vorausgegangen waren eingehende Analysen und Auswertungen durch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses.

Ausgehend von den Beratungen wurden vier Bodenrichtwertklassen gebildet, um so das tatsächliche Marktgeschehen optimal, auch über Gemarkungsgrenzen hinweg, abzubilden. Hierbei wurde der vielfache Wunsch der Mitglieder des Gutachterausschusses berücksichtigt, die Anpassung zu dämpfen bzw. abzumildern.

Bodenrichtwert in €/m²

Anpassungsfaktor

Anpassung in Prozent

90 – 150 €

1,30

30 %

150 – 250 €

1,20

20 %

250 – 350 €

1,10

10 %

350 – 430 €

1,15

15 %

Die Bodenrichtwerte für Flächen der Land- und Forstwirtschaft sowie für gewerbliche Bauflächen wurden unverändert aus den Bodenrichtwertkarten zum Stichtag 01.01.2022 übernommen, da aus den Kaufverträgen keine signifikanten Bodenpreisveränderungen festgestellt werden konnten.

Wie der Vorsitzende des Gutachterausschusses Tobias Volle betonte, wird durch die nun beschlossenen Bodenrichtwerte der Markt gut abgebildet. Hierbei ist immer zu beachten, dass Bodenrichtwerte grundsätzlich rückwirkende Darstellungen des Immobilienmarktes seien und damit keine Prognose für die Zukunft darstellen würden. Daher seien auch sinkende Bodenrichtwerte zum 01.01.2025, dem nächsten Stichtag für neue Bodenrichtwerte, nicht außerhalb der Wahrscheinlichkeit, wenn man sich das derzeitige Marktgeschehen ansehe, so Volle weiter.

Die Bodenrichtwertkarten werden derzeit auf Basis der Beschlussfassung überarbeitet und zeitnah auf der Homepage des Gutachterausschusses und im Portal BORIS-BW veröffentlicht.

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