Der Gutachterausschuss hat am 13.06.2023 eine rückwirkende Korrektur der für die Grundsteuer relevanten Bodenrichtwerte zum Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 beschlossen. Unser ausführlicher Leitfaden nimmt Sie an die Hand und führt Sie Schritt für Schritt durch BORIS-BW. Am Ende wissen Sie, ob auch Ihr Grundstück von der rückwirkenden Korrektur betroffen ist.

Sofern Ihr Grundstück von einer Korrektur betroffen ist, müssen Sie nach derzeitigem Informationsstand nichts weiter unternehmen. Das zuständige Finanzamt arbeitet aktuell an einer technischen Lösung, so dass bereits ergangene Bescheide automatisch geändert werden. Hierzu haben wir ergänzend folgende Information vom Finanzamt erhalten: „Die betroffenen Steuerpflichtigen müssen dafür nichts veranlassen. Auch ein Einspruch ist hierfür nicht erforderlich. Wir weisen darauf hin, dass die Änderung der Bescheide voraussichtlich erst ab dem 2. Halbjahr 2024 erfolgen wird und bitten um Geduld. Die Grundsteuer, die ab 2025 zu zahlen ist, wird dann entsprechend angeglichen."

>