Der Gemeinsame Gutachterausschuss hat fristgerecht die Bodenrichtwerte zu BORIS-BW übertragen. Sie können ab sofort online eingesehen werden.

Der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Stadt Calw hat in seiner jüngsten Sitzung in Schömberg die im Zusammenhang mit der anstehenden Grundsteuerreform notwendigen Bodenrichtwerte zum Hauptfestsetzungszeitpunkt 01.01.2022 beschlossen. Die neuen Bodenrichtwerte werden ab dem 01.07.2022 im Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg (BORIS-BW) zur Verfügung stehen. Das Portal ist für alle Bürgerinnen und Bürger kostenfrei über den Link www.gutachterausschuesse-bw.de zugänglich.

Die dort hinterlegten Bodenrichtwerte sind für die Ermittlung der Grundbesitzwerte im Zusammenhang mit der anstehenden Reform der Grundsteuer wichtig. Hierzu werden dieser Tage alle Grundstückseigentümer durch die Finanzverwaltung angeschrieben. Die Grundstückseigentümer müssen ihren Grundbesitzwert grundsätzlich selbst ermitteln und dem zuständigen Finanzamt mitteilen. Details ergeben sich aus dem Anschreiben des Finanzamtes.

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