Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat in einem aktuellen Beschluss folgende Frage zur Grundsteuer beantwortet: Wer trägt die Kosten eines Gutachtens, wenn dieses zum Nachweis eines geringeren Grundsteuerwertes führt?

Worum ging es? Ein Eigentümer klagte gegen seinen Grundsteuerwert. Ein Teil seines Grundstücks war baurechtlich als private Grünfläche ausgewiesen und nicht bebaubar. Trotzdem hatte das Finanzamt zunächst die gesamte Grundstücksfläche mit dem geltenden Bodenrichtwert bewertet.

Was hat der Eigentümer getan? Während des Klageverfahrens ließ der Eigentümer ein Verkehrswertgutachten durch den zuständigen Gutachterausschuss erstellen. Das Gutachten zeigte: Der tatsächliche Wert des Grundstücks war 41 % niedriger. Daraufhin änderte das Finanzamt den Grundsteuerbescheid zugunsten des Eigentümers.

Wer trägt die Kosten? Das Gericht entschied: Das Finanzamt muss die Kosten des Verfahrens und des Gutachtens übernehmen. Zur Begründung führte es unter anderem aus, dass Eigentümerinnen und Eigentümer nicht aus Kostengründen davon abgehalten werden sollen, von ihrem Recht auf den Nachweis eines geringeren Wertes Gebrauch zu machen.

Quelle: Finanzgericht Baden-Württemberg, Pressemitteilung Nr. 5/2025 vom 02.12.2025.

>