Bodenrichtwerte zum Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 verabschiedet. Im Poppeltal wohnt es sich am günstigsten – Ostelsheim behauptet sich als Gemeinde mit dem höchsten Bodenwertniveau.

Der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Stadt Calw hat in seiner jüngsten Sitzung in Schömberg die im Zusammenhang mit der anstehenden Grundsteuerreform notwendigen Bodenrichtwerte zum Hauptfestsetzungszeitpunkt 01.01.2022 beschlossen. Die neuen Bodenrichtwerte werden ab dem 01.07.2022 im Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg (BORIS-BW) zur Verfügung stehen. Das Portal ist für alle Bürgerinnen und Bürger kostenfrei über den Link www.gutachterausschuesse-bw.de zugänglich.

Die dort hinterlegten Bodenrichtwerte sind für die Ermittlung der Grundbesitzwerte im Zusammenhang mit der anstehenden Reform der Grundsteuer wichtig. Hierzu werden dieser Tage alle Grundstückseigentümer durch die Finanzverwaltung angeschrieben. Die Grundstückseigentümer müssen ihren Grundbesitzwert grundsätzlich selbst ermitteln und dem zuständigen Finanzamt mitteilen. Details ergeben sich aus dem Anschreiben des Finanzamtes.

Wie der Grundsteuerwert ermittelt wird, ist durch das Landesgrundsteuergesetz geregelt: „Der Grundsteuerwert der Grundstücke ermittelt sich durch Multiplikation ihrer Fläche des Grund und Bodens mit dem jeweiligen Bodenrichtwert gemäß § 196 des Baugesetzbuchs (BauGB). Maßgebend ist der Bodenrichtwert des Richtwertgrundstücks in der Bodenrichtwertzone, in der sich das zu bewertende Grundstück befindet.“

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche stichtagsbezogene Lagewerte des Bodens für „nach Art und Maß der Nutzung weitgehend“ übereinstimmende Gebiete (Bodenrichtwertzonen). Die Grundstücksmerkmale des Bodenrichtwertgrundstücks sollen „weitgehend mit den vorherrschenden grund- und bodenbezogenen wertbeeinflussenden Grundstücksmerkmalen“ in der Bodenrichtwertzone übereinstimmen. Für einzelne Grundstücke oder einzelne Grundstücksteile werden keine Bodenrichtwerte ermittelt.

Das bedeutet im Umkehrschluss, dass innerhalb einer Bodenrichtwertzone auch Grundstücke liegen können, die beispielsweise aufgrund ihrer Größe, ihres Zuschnitts oder hinsichtlich ihrer baulichen Ausnutzung, nicht mit dem Bodenrichtwertgrundstück hinreichend übereinstimmen. Diese Fälle nimmt der Gesetzgeber in Kauf, da es sich bei der Ermittlung des Grundsteuerwerts um eine Massenbewertung handelt. In Härtefällen, in denen der Grundbesitzwert auf Basis der Bodenrichtwerte um mehr als 30 Prozent vom tatsächlichen Wert des Grundstücks abweicht, kann dieser über ein qualifiziertes Gutachten nachgewiesen werden.

Qualifiziert ist ein Gutachten, wenn dieses beispielsweise durch den zuständigen Gutachterausschuss erstellt worden ist. Der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Großen Kreisstadt Calw bietet solche Gutachten für die Gemeinden Althengstett, Bad Herrenalb, Bad Liebenzell, Bad Teinach-Zavelstein, Bad Wildbad, Calw, Dobel, Enzklösterle, Gechingen, Höfen an der Enz, Neubulach, Neuweiler, Oberreichenbach, Ostelsheim, Schömberg, Simmozheim und Unterreichenbach zu einem vergünstigten Festpreis an. Weitere Auskünfte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses.

Wie der Vorsitzende des Gemeinsamen Gutachterausschusses Andreas Quentin betonte, sind die nun zum 01.01.2022 ermittelten Bodenrichte zum ersten Mal federführend durch den Gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Großen Kreisstadt Calw ermittelt worden. In der Vergangenheit seien die Gutachterausschüsse der jeweiligen Gemeinden verantwortlich gewesen. Es sei eine große Kraftanstrengung in den vergangenen Monaten nötig gewesen, um die Bodenrichtwertkarten auf eine einheitliche Darstellung zu heben und die Bodenrichtwerte zum Hauptfestsetzungszeitpunkt abzuleiten. Quentin dankte für die Unterstützung der dem Gutachterausschuss angeschlossenen Gemeinden und den ehrenamtlichen Gutachtern für ihre Arbeit.

Über alle Gemeinden hinweg hat sich der Durchschnittspreis für gemischte Bauflächen von 140 €/m² auf 150 €/m² und für Wohnbauflächen von 180 €/m² auf 200 €/m² gesteigert, wobei es große Niveauunterschiede zwischen den einzelnen Gemeinden gebe, wie Quentin betonte. Während im Poppeltal (Gemeinde Enzklösterle) Wohnbauflächen einen Bodenrichtwert von 70 €/m² aufwiesen, liege der selbige in Ostelsheim bei bis zu 470 €/m².

Die höchsten Bodenwertsteigerungen hatten die Gemeinden Bad Herrenalb, Bad Wildbad, Dobel, Enzklösterle und Höfen zu verzeichnen. Hier wurden die bisherigen Bodenrichtwerte um rd. 25 % angehoben. Die geringste Anhebung erfolgte in Simmozheim mit rd. 3 %.

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